Recht haben und Recht
bekommen...
Kulturfreiberufler zahlen mit Ihrem ifK-Mitgliedsbeitrag gleichzeitig
einen Rechtschutz mit folgendem Leistungsumfang.
Im Rahmen des
ifk-Rechtsschutzes sind versichert (Stand 15.07.2004):
alle dem Versicherer namentlich genannten Mitglieder des ifk in
ihrer Eigenschaft als freiberufliche Kulturschaffende (mit maximal
drei Beschäftigten).
Der Versicherer:
Versicherer ist
die ARAG
Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG,
ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf.
Der Versicherungsschutz umfasst:
1.
Firmen-Rechtsschutz als Ausschnitt aus § 24 der Allgemeinen Bedingungen
für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000/2) für folgende Leistungsarten:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß § 2 a) ARB 2000/2 für die Geltendmachung
von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung
oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken,
Gebäuden, oder Gebäudeteilen beruhen;
b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gemäß § 2 e) ARB 2000/2 für
die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen
Angelegenheiten vor deutschen Finanz. und Verwaltungsgerichten;
c) Sozialgerichts-Rechtsschutz gemäß § 2 f) ARB 2000/2 für die
Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten;
d) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gemäß § 2 h) ARB 2000/2
für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;
e) Straf-Rechtsschutz gemäß § 2 i) bb) ARB 2000/2 für die Verteidigung
wegen des Vorwurfes eines nicht verkehrsrechtlichen Vergehens, dessen
vorsätzlich wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange
dem Versicherten ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird
dem Versicherten dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich
begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn
nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt
hat.
f) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gemäß § 2 j) ARB 2000/2 für
die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
2. Unterlassungs-Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von gegen
den Versicherten gerichteten Unterlassungsansprüchen mit einem Streitwert
von bis zu 50.000 Euro, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der
Tätigkeit des Versicherten als freier Kulturschaffender stehen.
Der Rechtsschutzfall bestimmt sich für diese Leistungsart in entsprechender
Anwendung des § 4 Absätze 1 c), 2 und 3 ARB 2000/2
3.
Urheber-Rechtsschutz Entgegen § 3 Absatz 2 d) ARB 2000/2 besteht
Rechtsschutz zu 1. und 2. auch für die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-,
Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten und sonstigen
Rechten
aus geistigem Eigentum stehen.
4.
Im übrigen gelten die §§ 1 bis 20, 24 ARB 2000/2 und die sonstigen
gesetzlichen Bestimmungen.
5.
Der Versicherungsschutz umfaßt nicht die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer
und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser, oder in
der
Luft sowie Anhängers.
6.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von § 24 Absatz
1 a ARB 2000/2 nicht auf vom Mitglied beschäftigte Personen.
Die Leistungen des Versicherers:
1. Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall in Europa
bis zu 300.000 Euro (§ 6 (1) ARB 2000/2), weltweit bis zu 50.000
Euro (§ 6 (2) ARB 2000/2) und für die darlehensweise Bereitstellung
von Strafkautionen bis zu 100.000 Euro.
2.
Versicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher
Interessen in Europa, den außereuropäischen Anliegerstatten des
Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt,
und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich
zuständig
ist oder wäre. In außerhalb dieses genannten Geltungsbereiches
wahrzunehmenden Rechtsschutzfällen werden, soweit einzelne Leistungsarten
keine andere Beschränkung vorsehen, Kosten bis zu 50.000 Euro
maximal
übernommen. Es gelten die üblichen Ausschlüsse (siehe ARB 2000/2).
3.
Die Selbstbeteiligung beträgt für den Versicherten 150,00 Euro
je Rechtsschutzfall.
Verhalten im Schadenfall:
1. Alle
Schadenfälle sind zunächst dem ifk als Beauftragten des
Versicherungsträgers zu melden. Ansprechpartner sind die geschäftsführenden
Vorstände oder deren Stellvertreter. Anträge zur Rechtsschutzübernahme
sind schriftlich an die ifk-Geschäftsstelle, Postfach 1044, 73010
Göppingen zu stellen. (Formular-Download (.doc))
2.
Soweit nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen
Vorschriften die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers
von rechtlicher Bedeutung ist, kommt auch die Kenntnis und das
Verhalten
des Versicherten in Betracht.
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