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ifK-Rechtschutz für
Kultur-Freiberufler
Jetzt im Mitgliedsbeitrag enthalten!

 
   

Recht haben und Recht bekommen...

Kulturfreiberufler zahlen mit Ihrem ifK-Mitgliedsbeitrag gleichzeitig einen Rechtschutz mit folgendem Leistungsumfang.

Im Rahmen des ifk-Rechtsschutzes sind versichert (Stand 15.07.2004):
alle dem Versicherer namentlich genannten Mitglieder des ifk in ihrer Eigenschaft als freiberufliche Kulturschaffende (mit maximal drei Beschäftigten).

Der Versicherer:

Versicherer ist die ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG, ARAG Platz 1, 40472 Düsseldorf.

Der Versicherungsschutz umfasst:

1. Firmen-Rechtsschutz als Ausschnitt aus § 24 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2000/2) für folgende Leistungsarten:
a) Schadenersatz-Rechtsschutz gemäß § 2 a) ARB 2000/2 für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, soweit diese nicht auch auf einer Vertragsverletzung oder einer Verletzung eines dinglichen Rechtes an Grundstücken, Gebäuden, oder Gebäudeteilen beruhen;
b) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten gemäß § 2 e) ARB 2000/2 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in steuer- und abgaberechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Finanz. und Verwaltungsgerichten;
c) Sozialgerichts-Rechtsschutz gemäß § 2 f) ARB 2000/2 für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten;
d) Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz gemäß § 2 h) ARB 2000/2 für die Verteidigung in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren;
e) Straf-Rechtsschutz gemäß § 2 i) bb) ARB 2000/2 für die Verteidigung wegen des Vorwurfes eines nicht verkehrsrechtlichen Vergehens, dessen vorsätzlich wie auch fahrlässige Begehung strafbar ist, solange dem Versicherten ein fahrlässiges Verhalten vorgeworfen wird. Wird dem Versicherten dagegen vorgeworfen, ein solches Vergehen vorsätzlich begangen zu haben, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn nicht rechtskräftig festgestellt wird, dass er vorsätzlich gehandelt hat.
f) Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz gemäß § 2 j) ARB 2000/2 für die Verteidigung wegen des Vorwurfes einer Ordnungswidrigkeit.
2. Unterlassungs-Rechtsschutz für die gerichtliche Abwehr von gegen den Versicherten gerichteten Unterlassungsansprüchen mit einem Streitwert von bis zu 50.000 Euro, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Tätigkeit des Versicherten als freier Kulturschaffender stehen. Der Rechtsschutzfall bestimmt sich für diese Leistungsart in entsprechender Anwendung des § 4 Absätze 1 c), 2 und 3 ARB 2000/2
3. Urheber-Rechtsschutz Entgegen § 3 Absatz 2 d) ARB 2000/2 besteht Rechtsschutz zu 1. und 2. auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die in ursächlichem Zusammenhang mit Patent-, Urheber-, Marken-, Geschmacksmuster-, Gebrauchsmusterrechten und sonstigen Rechten aus geistigem Eigentum stehen.
4. Im übrigen gelten die §§ 1 bis 20, 24 ARB 2000/2 und die sonstigen gesetzlichen Bestimmungen.
5. Der Versicherungsschutz umfaßt nicht die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Motorfahrzeuges zu Lande, zu Wasser, oder in der Luft sowie Anhängers.
6. Der Versicherungsschutz erstreckt sich abweichend von § 24 Absatz 1 a ARB 2000/2 nicht auf vom Mitglied beschäftigte Personen.

Die Leistungen des Versicherers:

1. Die Versicherungssumme beträgt je Rechtsschutzfall in Europa bis zu 300.000 Euro (§ 6 (1) ARB 2000/2), weltweit bis zu 50.000 Euro (§ 6 (2) ARB 2000/2) und für die darlehensweise Bereitstellung von Strafkautionen bis zu 100.000 Euro.
2. Versicherungsschutz besteht, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Europa, den außereuropäischen Anliegerstatten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln oder auf Madeira erfolgt, und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist oder wäre. In außerhalb dieses genannten Geltungsbereiches wahrzunehmenden Rechtsschutzfällen werden, soweit einzelne Leistungsarten keine andere Beschränkung vorsehen, Kosten bis zu 50.000 Euro maximal übernommen. Es gelten die üblichen Ausschlüsse (siehe ARB 2000/2).
3. Die Selbstbeteiligung beträgt für den Versicherten 150,00 Euro je Rechtsschutzfall.

Verhalten im Schadenfall:

1. Alle Schadenfälle sind zunächst dem ifk als Beauftragten des Versicherungsträgers zu melden. Ansprechpartner sind die geschäftsführenden Vorstände oder deren Stellvertreter. Anträge zur Rechtsschutzübernahme sind schriftlich an die ifk-Geschäftsstelle, Postfach 1044, 73010 Göppingen zu stellen. (Formular-Download (.doc))
2. Soweit nach den Versicherungsbedingungen oder den gesetzlichen Vorschriften die Kenntnis und das Verhalten des Versicherungsnehmers von rechtlicher Bedeutung ist, kommt auch die Kenntnis und das Verhalten des Versicherten in Betracht.


 
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