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100 Wochen der CDU 2007

Rede von
Herrn Staatssekretär
Dr. Dietrich Birk MdL

zum Thema
„Kunst und Kultur als Standortfaktor in Baden-Württemberg“

anlässlich der Wochen der CDU 2007

21. Juni 2007, Rechberghausen

Es gilt das gesprochene Wort

 

Einführung

Die „Wochen der CDU“ sind im Landkreis Göppingen inzwischen schon zur Tradition geworden. Ich freue mich besonders, dass bei den vielen Themen, die im Rahmen dieser Veranstaltungsreihe bis zum 3. Juli diskutiert werden, auch der Bereich Kunst und Kultur auf so großes Interesse stößt. Ich heiße Sie alle sehr herzlich willkommen und freue mich schon auf den Austausch mit Ihnen im An-schluss an meinen Vortrag. Denn bei den Wochen der CDU geht es nicht nur um die Beschäftigung mit einem bestimmten Themenkomplex. Es geht uns vielmehr darum, Ihre Meinung und Ihre Ideen zu diesen Themen zu hören und gemeinsam zu diskutieren.

Kunst und Kultur als Standortfaktor

Ich möchte das Pferd heute Abend von hinten aufsatteln und mit dem Begriff des Standortfaktors selbst beginnen. Dieses Wort ist zwar in aller Munde. Aber was genau meinen wir damit?

Meine Damen und Herren, woran denken Sie normalerweise, wenn Sie das Schlagwort „Standort-faktor“ hören?

Spontan denken viele sicherlich als erstes an die harten Infrastrukturfaktoren wie Verkehrsanbindung, Transportkosten oder Energiepreise. Bei weiterem Nachdenken kommen einem Dinge wie die Höhe der Steuern und Abgaben oder staatliche Fördermöglichkeiten in den Sinn. Alle diese Faktoren könnten unsere Entscheidung für oder gegen einen bestimmten Standort beeinflussen. In Ländern, die weniger beständig sind als die Bundesrepublik Deutschland, könnte darüber hinaus die politische, ökonomische und soziale Stabilität eine wichtige Rolle spielen.

Standortfaktoren sind aber viel mehr als das Ergebnis dieses ersten Brainstormings. Es gibt harte und weiche Standortfaktoren, unternehmensbezogene sowie personenbezogene. Eine klare Abgrenzung ist nicht immer möglich. So betrachten die meisten Entscheidungsträger das Kulturangebot eines Ortes beispielsweise als weichen Standortfaktor. Für eine Firma, die Bühnenanlagen vermietet, ist es aber eindeutig ein harter Standortfaktor.

Für unseren Zweck und die weitere Darstellung in meinem Vortrag ist lediglich Folgendes wichtig: Ein Standortfaktor ist der Vorteil, der für eine wirtschaftliche Tätigkeit dann eintritt, wenn sie an einem bestimmten Ort stattfindet. Standortfaktoren bestimmen über die Attraktivität von Standorten und sie beeinflussen die Wahl für oder gegen einen Standort.

Es ist heute allgemein unumstritten, dass Kultur zu einem zentralen Standortfaktor geworden ist. Dass bei der Ansiedlung neuer Unternehmen kulturelle Einrichtungen, die in Geschichte und Tradition der jeweiligen Orte eingebunden sind, eine große Rolle spielen. Das heißt für Kunstpolitik heute mehr denn je, dass sie zugleich Standortpolitik ist.

Ende 2005 veranstaltete die Landesregierung einen großen Kunstkongress, um sich einen Tag lang der Frage zu widmen, wie Kunst in Baden-Württemberg in Zukunft gestaltet werden kann. In der Dokumentation zu diesem Kongress ist ein wie ich finde sehr zutreffendes Statement von Professor Raulff, dem Direktor des Schiller-Nationalmuseums, nachzulesen. Er sagte:

„Ein Land, das über künstlerischen und kulturellen Reichtum verfügt, besitzt Ausstrahlung. […] Je höher die künstlerische und intellektuelle Ausstrahlung, umso größer ist die Anziehungskraft des jeweiligen Landes oder der Stadt.“

Was muss man also tun, um ein Raum mit großer Anziehungskraft, mit Ausstrahlung zu sein oder zu bleiben?

In Baden-Württemberg haben wir die glückliche Situation, dass wir von alters her eine sehr reiche und dichte Kunstlandschaft haben. Daran wurde stets angeknüpft. Diese Kunstlandschaft wurde stets fortentwickelt. Die Intensität war zuweilen stärker und zuweilen schwächer. Die grundsätzliche Bedeutung von Kultur wurde in Baden-Württemberg bis jetzt aber noch nie in Frage gestellt. Und dies ist aus meiner Sicht ganz entscheidend für den Erfolg unseres Bundeslandes in der Vergangenheit und in der Zukunft.

Kulturstaat Baden-Württemberg

Baden-Württemberg verdankt seine herausragende Stellung unter den Ländern nicht nur seiner Forschung, Technologie und Wirtschaft, sondern auch seiner Kultur. Kunst und Kultur sind unverrückbare Bestandteile der Identität Baden-Württembergs.

Unser Land ist reich an Musik, Theater, bildender Kunst und Literatur. Wir haben das Glück einerseits an großartige Traditionen anknüpfen zu können und andererseits über sehr viel Potenzial für moderne Kunst und Kultur zu verfügen.

Dieses fruchtbare Spannungsverhältnis zwischen Tradition und Innovation spiegelt sich in einem regen Kulturleben, das weiträumige Entfaltungsmöglichkeiten für alle Spielarten von Kunst und Kultur bietet.

Die häufig beklagte frühere Zersplitterung des Landes in zahlreiche Klein- und Kleinststaaten hat sich zu einer besonderen Stärke unserer Kulturlandschaft umgekehrt.

Genauso wenig wie die Bundeshauptstadt Berlin das alleinige Kulturzentrum Deutschlands ist, so wenig konzentrieren sich Kunst und Kultur in Baden-Württemberg einzig auf die Landeshauptstadt Stuttgart.

Wir können vielmehr in sehr vielen Städten und Orten im Land Kulturereignisse und -einrichtungen von hoher Qualität erleben.

Die Gemeinde Rechberghausen ist hierfür ein leuchtendes Beispiel. Es ist äußerst beeindruckend, welch vielfältiges und qualitätsvolles Kulturangebot hier stattfindet. Es sei nur die in Kürze beginnen-de Kunstausstellung „Musen - Modelle - Malerlegenden: von Renoir bis Warhol“ erwähnt.

Kulturförderung in Baden-Württemberg

Die Förderung unserer Kunst- und Kulturlandschaft stellt einen Schwerpunkt der Landespolitik dar. Wir betrachten Kunstförderung nicht als freiwillige Aufgabe, die zur Not wegfallen kann. Nein, in Baden-Württemberg wird Kunstförderung als Pflichtaufgabe betrachtet. Wir sind ein Kulturstaat, ebenso wie wir ein Rechts- und Sozialstaat sind.

Im Gefüge der bundesstaatlichen Ordnung in Deutschland ist die Förderung von Kunst und Kultur in erster Linie eine Aufgabe der Länder und Gemeinden. Zusammen tragen sie fast 90 % der öffentlichen Kulturausgaben.

Übrigens ist Kunst- und Kulturförderung in Baden-Württemberg nicht nur Ausdruck politischen Willens. Sie genießt auch Verfassungsrang: Artikel 3 c Abs. 1 der Landesverfassung verpflichtet Staat und Gemeinden zur Förderung des kulturellen Lebens unter Wahrung der Autonomie der Träger.

Kulturelle Vielfalt in Baden-Württemberg

Wir verfügen in Baden-Württemberg über eine kulturelle Vielfalt, die es ständig zu bewahren und weiter zu entwicklen gilt.

So gedeihen mit Unterstützung des Landes in Baden-Württemberg zahlreiche Theater, Orchester, Museen, Archive und Kunsthochschulen. Darunter finden sich international bekannte „Highlights“, wie das Zentrum für Kunst- und Medientechnologie in Karlsruhe oder das Staatstheater in Stuttgart.

Ein Beispiel für die große Kontinuität in der Kulturpolitik des Landes ist die Reihe der Großen Landesausstellungen. Vor nunmehr 30 Jahren begann diese Erfolgsgeschichte mit einer großen Staufer-Ausstellung. Seitdem durften wir eine Reihe exzellenter Ausstellungen erleben: Ich erinnere nur an die Ausstellungen mit Werken Monets im letzten Jahr oder zu Troja im Jahr 2001.

Ich freue mich sehr, dass diese erfolgreiche Tradition fortgesetzt werden kann. Nach dem Beschluss des Ministerrats gehen die einzelnen Museen bereits mit großem Eifer an die Vorbereitung der Aus-stellungen für die Jahre 2008-2012. Bereits im nächsten Jahr werden in Stuttgart zwei attraktive Aus-stellungen zu sehen sein. Das Haus der Geschichte wird „90 Fußballgeschichten aus Baden-Württemberg“ präsentieren und die Staatsgalerie stellt Portraits des Malers Matisse aus. Im Jahr 2009 stehen gleich fünf Ausstellungen an. Besonders erwähnen möchte ich eine Ausstellung des Archäologischen Landesmuseums zum Thema „Eiszeitkultur/Eiszeitkunst“ und des Hauses der Geschichte zur „Integration der Heimatvertriebenen und Flüchtlinge nach 1945 in Baden-Württemberg“.

Das Land fördert die Landesausstellungen gesondert mit 3,5 Mio. Euro pro Jahr. Dank der hohen Attraktivität dieser Ausstellungen rechnen wir darüber hinaus damit, Sponsorengelder in bedeutendem Umfang akquirieren zu können.

Neben diesen etablierten Einrichtungen und Ausstellungen unterstützt das Land aber auch Soziokulturelle Zentren. Es vergibt Kunstpreise, es fördert den internationalen Kulturaustausch und die Literatur.
Darüber hinaus hilft es jungen Kunstschaffenden, ihren Weg zu finden, indem es Stipendien bereitstellt.

Insgesamt fördert das Land Kunst und Kultur in Baden-Württemberg mit rund 343 Mio. EUR pro Jahr.

4 Leitlinien von Kulturpolitik in Baden-Württemberg

Die Förderung all dieser Einrichtungen und Projekte braucht einen Rahmen, ein Gerüst, das unabhängig von den aktuell handelnden Personen langfristige Entwicklungen ermöglicht.

Jegliche Kulturförderung des Landes orientiert sich daher an den folgenden vier Leitlinien:

1. Prinzip der Liberalität: Respekt vor der Freiheit der Kunst. Der Staat nimmt keinen Einfluss auf die Inhalte. Kunst muss risikobereit, unbequem und unberechenbar sein können.

2. Prinzip der Pluralität: Die Notwendigkeit künstlerischer Vielfalt. Es ist Aufgabe der Kunstpolitik, ein breites Spektrum künstlerischer Ausdrucksformen zu ermöglichen. Freiheit von Kunst und Kultur ist nur in Verbindung mit einer Vielfalt von Angeboten möglich.

3. Prinzip der Subsidiarität: Das Bekenntnis zum ergänzenden Charakter von Kunstförderung an-stelle staatlicher Dominanz. Zur Kunstfreiheit gehört nicht nur die Pluralität der Sparten, sondern auch die Pluralität der Träger. Das Land gibt in der Regel Hilfe zur Selbsthilfe, wenn ein Landesinteresse an der Förderung besteht.

4. Prinzip der Dezentralität: Die Förderung von Kunst und Kultur erfolgt nicht nur in den urbanen Zentren, sondern auch in den ländlichen Gebieten. Die Teilhabe am kulturellen und künstlerischen Geschehen soll nicht vom Wohnort abhängen, sondern den Bürgerinnen und Bürgern überall im Land möglich sein.

Ich darf zu diesem Punkt anfügen, dass im Haushalt 2007/2008 eine weitere Stärkung der dezentralen Kunst- und Kulturförderung erfolgt: 45 privat getragene Theater sowie rund 50 soziokulturelle Zentren erhalten mehr Geld. Davon werden insbesondere kulturelle Einrichtungen im ländlichen Raum profitieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, diese Leitlinien - Liberalität, Pluralität, Subsidiarität und Dezentralität - sind langfristig angelegt. Vielleicht wirken sie etwas abstrakt, sie sind als Richtschnur aber von sehr großer Bedeutung.

Kulturwirtschaft als bedeutende Wirtschaftsbranche

Kunst und Kultur wirken als Standortfaktoren. Für die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes ist es deshalb sehr wichtig, ein flächendeckendes qualitätsvolles Angebot zu haben.

Sehr erfreulich ist, dass die Bedeutung der Kulturwirtschaft selbst als Wirtschaftsbranche stetig zu-nimmt. Kunst ist ein Wirtschaftsfaktor geworden. Und dies nicht nur in Baden-Württemberg und Deutschland. Diese Entwicklung ist europaweit zu beobachten.

Nach Erhebungen des Arbeitskreises Kulturstatistik waren im Jahr 2003 in Deutschland insgesamt 780.000 Personen in Kulturberufen tätig. Seit 1995 ist die Zahl der Erwerbstätigen im kulturellen Sektor um insgesamt 31 % oder durchschnittlich jährlich um 3,4 % gewachsen. Die Gesamtzahl der erwerbstätigen Bevölkerung stagnierte hingegen.

Auch der Beitrag der Kulturwirtschaft zur Bruttowertschöpfung in Deutschland im Jahr 2004 ist mit 36 Milliarden Euro beeindruckend. Dies entsprach einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von 1,6 %. Damit liegt die Kulturwirtschaft zwischen der chemischen Industrie und der Energiewirtschaft.

Diese Zahlen zeigen, dass der Kultursektor längst mit den traditionellen Industriebranchen Schritt halten kann.
Die so genannten „creative industries“ sind ein Wachstumsmarkt, dem die Zukunft gehört. Die von robustem Pragmatismus geprägte Äußerung eines früheren britischen Kulturministers bringt die-se Einschätzung auf den Punkt:

„Die Popindustrie bringt mehr ein als alle Stahlkocher der Insel zusammen“.

Ich wiederhole, Kunst ist ein Wirtschaftsfaktor. Und deshalb subventionieren wir die Kunst nicht. Wir investieren in Kunst.

Auf diese Weise ist eine beeindruckende Kunstlandschaft entstanden mit

• mehr als 150 Theatern und Theaterfestivals,
• elf staatlichen Museen, über 1.000 kommunalen und privaten Museen und
• acht Kunst- und Musikhochschulen. Ergänzt werden sie durch die Filmakademie in Ludwigsburg, die Popakademie in Mannheim und demnächst auch durch die Akademie für Darstellende Kunst.

Meine Damen und Herren, diese Kunstlandschaft gilt es weiterhin zu pflegen. Seit vielen Jahren gibt das Land etwas mehr als ein Prozent seines Haushaltsvolumens für Kunst und Kultur aus. Der Ministerpräsident hat zugesagt, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird. Neben Geld sind aber auch neue Ideen und Konzepte zur Erhaltung unserer Kunstlandschaft gefragt.

Zum Abschluss möchte ich Ihnen daher fünf Themen bzw. Ziele nennen, an denen wir aktuell arbeiten, damit Kunst und Kultur in Baden-Württemberg optimal wirken können:

1. Als erstes wollen wir die Förderung der kulturellen Bildung - vor allem Jugendlicher - ausbauen. Bestehende Aktivitäten auf diesem Gebiet sollen gebündelt und verstärkt werden. Kunstschaffende werden eingeladen, sich am Projekt „Jugendbegleiter“ zu beteiligen und damit an der Gestaltung von Ganztagsangeboten an Schulen mitzuwirken.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, welche wunderbare Kraft von Kunst ausgehen kann, zeigt sich am Beispiel einer weltweit einzigartigen Musikbewegung in Venezuela: Landesweit besteht dort ein System von Kinder- und Jugendorchestern. In einem Land, in dem fast 80 % der Bevölkerung unter der Armutsgrenze leben, wurde früh erkannt, dass Jugendliche, die Musik machen, für Gewalt nicht empfänglich sind. So sind inzwischen 250.000 Kinder in Musikschulen aktiv und spielen in über 200 Orchestern von teilweise sehr hohem internationalem Niveau. Seit der Gründung dieser Bewegung im Jahr 1975 hat keine der acht Regierungen Venezuelas dieses Projekt in Frage gestellt. Ich denke, diese Erfolgsgeschichte zeigt uns, wie sehr eine Gesellschaft davon profitieren kann, junge Menschen gezielt an Kunst und Kultur heranzuführen.

2. Um die Heranbildung junger Talente geht es auch beim zweiten Thema: Mit der Gründung der Akademie für Darstellende Kunst soll ein neues Markenzeichen für die Schauspielausbildung gesetzt werden. Diese Akademie wird weit über die Landesgrenzen hinaus wegweisenden Charakter haben. Unter dem gemeinsamen Dach der neuen Akademie sollen die Filmakademie Ludwigsburg, die Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart sowie die Kunstakademie Stuttgart kooperieren und neue Wege bei der Ausbildung hoch qualifizierter Kultur- und Medienschaffender beschreiten. Und zwar praxisnah, vernetzt und innovativ. Nun hat die Musik-hochschule leider einen Rückzieher gemacht. Ich will heute ganz deutlich sagen, dass das Land dennoch an diesem Projekt festhält. Priorität hat nach wie vor eine Realisierung mit der Musik-hochschule. Vorsorglich prüfen wir aber auch Alternativlösungen. Es ist klar, dass eine Schauspielausbildung notwendiger Bestandteil des Konzeptes der Akademie ist.

3. Als drittes haben wir uns vorgenommen, die Kunstförderung des Landes zu überprüfen und weiter zu entwickeln.. Da eine Erhöhung der Landesausgaben für Kultur nicht in Aussicht steht, muss genau überlegt werden, wie künftig Spielräume für neue Ideen und Projekte geschaffen werden können. Diese Aufgabe wurde maßgeblich dem 2006 eingerichteten Landeskunstbeirat übertragen. In diesem Beirat wirken Persönlichkeiten mit unterschiedlichem Profil und Erfahrunghintergrund.

4. Das vierte Ziel ist die Stärkung der Eigenständigkeit und Wirtschaftlichkeit staatlicher Kultureinrichtungen. Dazu sollen die Staatsgalerie Stuttgart, das Württembergische Landesmuseum, die Kunsthalle Baden-Baden und ggf. weitere Kultureinrichtungen des Landes zum 1. Januar 2008 in Landesbetriebe umgewandelt werden. Von diesem Schritt erhoffen wir uns mehr Eigenständigkeit, mehr Wirtschaftlichkeit und in der Folge größere Freiräume für die Kunst. Grundlage für diese Entscheidung der Landesregierung waren die positiven Erfahrungen im Badischen Landesmuseum Karlsruhe. Wir sind bei der Umsetzung dieses Ziels gut im Zeitplan. Die Vorbereitungen zur Rechtsformänderung sind in vollem Gange.

5. Das fünfte Ziel besteht schließlich in der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Grün-dung von Stiftungen und die Erleichterung der privaten Förderung von Kunst und Kultur. Im Zentrum steht hier die Novellierung des Stiftungs- und Stiftungssteuerrechts. Die Kunst- und Kultur-schaffenden sind auf Mittel aus privaten Quellen angewiesen. Spenden, Sponsorengelder und andere Einnahmen sind feste Bestandteile ihrer Budgets.

Der Entwurf des Bundesgesetzes zur „weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ befindet sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren. Die dabei zunächst geplante Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Mitgliedsbeiträgen ist aufgrund des massiven Widerstands des Landes Baden-Württemberg zum Glück vom Tisch.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach dieser Darstellung verschiedener Facetten von Kunst und Kultur in Baden-Württemberg freue ich mich nun sehr auf den Dialog mit Ihnen.

 

 
Ansprechpartner
 
Dr. Dietrich Birk
Staatssekretär
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
Baden-Württemberg
Königstraße 46 (Mittnachtbau)
70173 Stuttgart
www.dietrich-birk.de