Creative Commons und Urheberrecht (15.10.2006)
Inzwischen gibt es immer mehr CC-lizenzierte Musik. Vor allem im Internet. Haben diese CC-Lizenzen Einfluss auf das Urheberrecht? Anders, als zum Beispiel in den USA, kann in Deutschland das Urheberrecht nicht übertragen oder verkauft werden. Nicht nur in Deutschland ist das Urheberrecht untrennbar mit dem Künstler, der das Werk geschaffen hat, verbunden. So muss auch bei jeder CC-Lizenz der Name des Urhebers genannt werden. Verzichten kann der Künstler lediglich auf die Nutzungs- und Verwertungsrechte.
Die CC-Lizenzen haben, so gut sie auch sind, zu einigen Missverständnissen in der Musikerszene geführt. Inzwischen meinen einige, ihre Musik auf CC-Plattformen veröffentlichen zu können, ohne ihr Urheberrecht schützen zu müssen. Was aber, wenn ein "Schurke" jetzt einfach behaupten würde, er selbst sei der Komponist einiger Songs die ungeschützt auf diesen Plattformen liegen?
Das schlimmste ist nicht einmal, dass er mit dieser Musik Geld verdienen könnte. Das wollte der eigentliche Urheber ja auch nicht. Der Dieb könnte jetzt aber jede Veröffentlichung dieser Kompo-sitionen verbieten. Das wäre das übelste, was der Idee der CC-Lizenzen widerfahren könnte.
Das Urheberrecht hat in Deutschland grundsätzlich derjenige, der dieses Recht erstmalig beantragt. Er behält dieses Recht so lange, bis es angezweifelt wird. Der eigentliche Künstler müsste nun also das Urheberrecht des Songdiebes anzweifeln. Dies wird nicht ohne kostspielige gerichtliche Auseinandersetzung möglich sein. Zudem muss er nun seinerseits zweifelsfrei beweisen können, der Urheber zu sein. Dies bedeutet, dass er sich bei der Anmeldung auf der Plattform, über die er seine Songs veröffentlicht hat, eindeutig identifiziert haben muss und dass seine Songs auch ihm zweifelsfrei zugewiesen werden können.
Weiterhin muss das Uploaddatum der Veröffentlichung beweiskräftig sein. Der Text "Veröffentlicht von Otto Meyer am 01.01.2006" wird da nicht ausreichen, wenn dieser Eintrag auf dem Server des Anbieters nicht eindeutig zurückverfolgt werden kann. Ein Songdieb mit der nötigen kriminellen Energie hätte es da schon wesentlich einfacher. Wir möchten jetzt nicht die Tricks, wie Urheberrechte gestohlen werden können, beschreiben. Die Realität zeigt aber, dass es immer wieder zu solchen Diebstählen kommt, die teilweise monatelang mit hohen Kosten vor Gericht verhandelt werden.
Am besten ist es, man lässt es erst gar nicht dazu kommen, und schützt seine Rechte grundsätzlich.
Uwe Koch
www.songate.de
15.10.2006 |