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Ein Aufruf von Wolfgang Klein (2005)
Sozialreferent des IDS Bundesverband Deutscher Schauspieler

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie es aussieht, wird noch in diesem Jahr neu gewählt.
Die Politiker tun also notgedrungen so, als hätten sie ein offenes Ohr für die Bürger und deren Probleme.
Nutzen wir die Chance und rücken den Noch-Abgeordneten, die sich wieder zur Wahl stellen, und den Neu-Kandidaten doch auf die Pelle.
Jeder Abgeordnete, egal von welcher Partei, ist unser Ansprechpartner, wenn es um „Hartz IV“ geht.

Wir müssen den Politikern deutlich machen:

Wir sind Schauspieler
- und diese sind berufsbedingt „kurzfristig beschäftigt“
- wir sind keine Langzeitarbeitslosen!

Helfen Sie uns, diese Aussage in eine breite Öffentlichkeit zu tragen.
Gehen Sie zu den Wahlveranstaltungen und ergreifen Sie das Wort.
Gehen Sie zu den Abgeordneten in die „Bürger-Sprechstunde“.
Ergreifen Sie die Gelegenheit und ergreifen Sie Partei für unsere Sache.
Nachfolgend unser Aufruf, der Sie dabei unterstützen soll.

Hartz III und Hartz IV diskriminieren einen ganzen Berufsstand
Freischaffende Schauspieler sind keine „Langzeitarbeitslosen“ und lassen sich darum nicht länger in ALG II drängen

Freischaffende Schauspieler - und das ist ein spezifisches Kriterium ihrer beruflichen Situation - sind kurzfristig beschäftigt.
Wer kurzfristig beschäftigt ist, wird sozialrechtlich als „unständig Beschäftigter“ behandelt.

„Unständig Beschäftigte“
sind Arbeitnehmer (bzw. arbeitnehmerähnliche Personen), die in keinem festen Arbeitsverhältnis stehen, sondern hauptberuflich solche Beschäftigungen ausüben, die jeweils auf weniger als eine Woche begrenzt sind.
Auch ständige freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten sind unständig (im Sinne der Sozialversicherung) beschäftigt, wenn sie auf der Basis von Einzelhonorarverträgen mit jeweils weniger als einer Woche Vertragsdauer tätig sind.

„Unständig Beschäftigte" dürfen jedoch keinerlei Beiträge in die Arbeitslosenversicherung leisten bzw. sind von der Beitragspflicht ausgenommen.
Somit hat der freischaffende Schauspieler gar keine Chance, Anwartschaft zu erwerben, um Anspruch auf Alg I geltend machen zu können.
Per Gesetz werden aus den kurzfristig beschäftigten Darstellenden Künstlern nun „Langzeitarbeitslose“, die nach Hartz IV mit Alg II abgespeist werden.

Freischaffende Schauspieler sind keine Selbständigen, können aber mit anderen freien Berufen verglichen werden.

»Freie Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher Qualifikationen ihre Leistungen persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig.
. . .
Kernprofil der Freien Berufe ist ihre hohe Professionalität, Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl, strenge Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit.«
[Quelle: Bericht des ehemaligen Bundesministers
Dr. Werner Müller über die Lage der Freien Berufe,
dem Bundeskabinett vorgelegt am 19. Juni 2002]

Hartz IV mag für Sozialhilfe-Empfänger und Arbeitsverweigerer durchaus seinen Sinn machen, für den Schauspieler bedeutet dies nicht nur eine Imageschädigung sondern es diskreditiert einen ganzen Berufsstand, der häufig eine höhere Qualifikation vorweisen kann, und darüber hinaus wesentlich mehr Stunden in der Woche arbeitet, als viele der übrigen Arbeitnehmer.

Der bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber hat bei der Festrede anläßlich des 30. Filmgesprächs am 15. Januar 2005 festgestellt:
„Auch die Hartz III und IV-Regelungen nehmen auf die Besonderheiten von Arbeitsverhältnissen in der Filmbranche nicht ausreichend Rücksicht. Aufgrund der Verkürzung der sogenannten Rahmenfrist von drei auf zwei Jahre, innerhalb der 360 Beschäftigungstage erreicht werden müssen, werden die meisten Filmschaffenden die für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit nicht mehr erfüllen können.
Denn die Arbeitsverhältnisse in der Filmbranche sind dadurch geprägt, daß sie immer nur auf wenige Wochen befristet eingegangen werden. Dies ist von der Bundesregierung nicht bedacht worden und kann zu erheblichen sozialen Problemen führen.“

Sozialstaat oder Kulturstaat – das ist hier die Frage!

Die gegenwärtige Ignoranz der Politik gegenüber der zum Teil katastrophalen sozialen bzw. sozialrechtlichen Situation der Schauspieler, sowie die teilweise sehr blauäugige Untätigkeit des Gesetzgebers, dieser Entwicklung entgegenzusteuern, beschert der Gesellschaft in absehbarer Zeit nicht nur ein gravierendes soziales Problem, dessen Ausmaße in der Öffentlichkeit bisher nicht bekannt sind. Sie führt auch zu einem einschneidenden Verlust an kultureller und damit an gesellschaftlicher Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Deutschland droht ein deutlicher Verlust an kultureller Kreativität, inspirativer Bildung und intellektueller Kommunikation, was im größer werdenden Europa einer babylonischen Sprachlosigkeit gleichkommen wird.
Da muß man sich gar nicht erst auf PISA berufen.

Wir fordern die Politiker aller Parteien auf, eine für diese Berufsgruppe adäquate und praktikable Regelung der Arbeitslosenversicherung zu schaffen.

P.S. Aus Gründen besserer Lesbarkeit und eines leichteren Verständnisses, ist bei der Berufsbezeichnung jeweils nur die männliche Form gewählt.
Was die sog. „Neue deutsche Rechtschreibung“ betrifft, so halte ich es mit der FAZ und mit meiner Trainer-Kollegin und Freundin Vera F. Birkenbihl: Wir orientieren uns am Bewährten!

 
Ansprechpartner
Wolfgang Klein

Wolfgang Klein
KREAT!VSTUD!O
Paul-Koepff-Weg 26
D-73037 Göppingen
Tel.: 07161-50 58 85
Fax: 07161-50 58 86

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