Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wie es aussieht, wird noch in diesem Jahr neu gewählt.
Die Politiker tun also notgedrungen so, als hätten sie ein
offenes Ohr für die Bürger und
deren Probleme.
Nutzen wir die Chance und rücken den Noch-Abgeordneten, die
sich wieder zur Wahl stellen, und den Neu-Kandidaten doch auf die
Pelle.
Jeder Abgeordnete, egal von welcher Partei, ist unser Ansprechpartner,
wenn es um „Hartz IV“ geht.
Wir müssen den Politikern deutlich machen:
Wir sind Schauspieler
- und diese sind berufsbedingt „kurzfristig beschäftigt“
- wir sind keine Langzeitarbeitslosen!
Helfen Sie uns, diese
Aussage in eine breite Öffentlichkeit
zu tragen.
Gehen Sie zu den Wahlveranstaltungen und ergreifen Sie das Wort.
Gehen Sie zu den Abgeordneten in die „Bürger-Sprechstunde“.
Ergreifen Sie die Gelegenheit und ergreifen Sie Partei für
unsere Sache.
Nachfolgend unser Aufruf, der Sie dabei unterstützen soll.
Hartz III und Hartz IV diskriminieren einen ganzen Berufsstand
Freischaffende Schauspieler sind keine „Langzeitarbeitslosen“ und
lassen sich darum nicht länger in ALG II drängen
Freischaffende Schauspieler - und das ist ein spezifisches Kriterium
ihrer beruflichen Situation - sind kurzfristig beschäftigt.
Wer kurzfristig beschäftigt ist, wird sozialrechtlich als „unständig
Beschäftigter“ behandelt.
„Unständig Beschäftigte“
sind Arbeitnehmer (bzw. arbeitnehmerähnliche Personen), die in keinem
festen Arbeitsverhältnis stehen, sondern hauptberuflich
solche Beschäftigungen ausüben, die jeweils
auf weniger als eine Woche begrenzt sind.
Auch ständige freie Mitarbeiter von Rundfunkanstalten sind unständig
(im Sinne der Sozialversicherung) beschäftigt, wenn
sie auf der Basis von Einzelhonorarverträgen mit jeweils weniger
als einer Woche Vertragsdauer tätig sind.
„Unständig Beschäftigte" dürfen jedoch
keinerlei Beiträge in die Arbeitslosenversicherung leisten
bzw. sind von der Beitragspflicht ausgenommen.
Somit hat der freischaffende Schauspieler gar keine Chance, Anwartschaft
zu erwerben, um Anspruch auf Alg I geltend machen zu können.
Per Gesetz werden aus den kurzfristig beschäftigten Darstellenden
Künstlern nun „Langzeitarbeitslose“, die nach
Hartz IV mit Alg II abgespeist werden.
Freischaffende Schauspieler sind keine Selbständigen, können
aber mit anderen freien Berufen verglichen werden.
»Freie Berufe erbringen aufgrund besonderer beruflicher
Qualifikationen ihre Leistungen persönlich, eigenverantwortlich
und fachlich unabhängig.
. . .
Kernprofil der Freien Berufe ist ihre hohe Professionalität, Verpflichtung
gegenüber dem Allgemeinwohl, strenge Selbstkontrolle und Eigenverantwortlichkeit.«
[Quelle: Bericht des ehemaligen Bundesministers
Dr. Werner Müller über die Lage der Freien Berufe,
dem Bundeskabinett vorgelegt am 19. Juni 2002]
Hartz IV mag für Sozialhilfe-Empfänger und Arbeitsverweigerer
durchaus seinen Sinn machen, für den Schauspieler bedeutet
dies nicht nur eine Imageschädigung sondern es diskreditiert
einen ganzen Berufsstand, der häufig eine höhere Qualifikation
vorweisen kann, und darüber hinaus wesentlich mehr Stunden
in der Woche arbeitet, als viele der übrigen Arbeitnehmer.
Der bayerische Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber hat bei
der Festrede anläßlich des 30. Filmgesprächs am
15. Januar 2005 festgestellt:
„Auch die Hartz III und IV-Regelungen nehmen auf die Besonderheiten
von Arbeitsverhältnissen in der Filmbranche nicht ausreichend
Rücksicht. Aufgrund der Verkürzung der sogenannten Rahmenfrist
von drei auf zwei Jahre, innerhalb der 360 Beschäftigungstage
erreicht werden müssen, werden die meisten Filmschaffenden
die für den Bezug von Arbeitslosengeld erforderliche Anwartschaftszeit
nicht mehr erfüllen können.
Denn die Arbeitsverhältnisse in der Filmbranche sind dadurch
geprägt, daß sie immer nur auf wenige Wochen befristet
eingegangen werden. Dies ist von der Bundesregierung nicht bedacht
worden und kann zu erheblichen sozialen Problemen führen.“
Sozialstaat oder Kulturstaat – das ist hier die Frage!
Die gegenwärtige Ignoranz der Politik gegenüber der
zum Teil katastrophalen sozialen bzw. sozialrechtlichen Situation
der Schauspieler, sowie die teilweise sehr blauäugige Untätigkeit
des Gesetzgebers, dieser Entwicklung entgegenzusteuern, beschert
der Gesellschaft in absehbarer Zeit nicht nur ein gravierendes
soziales Problem, dessen Ausmaße in der Öffentlichkeit
bisher nicht bekannt sind. Sie führt auch zu einem einschneidenden
Verlust an kultureller und damit an gesellschaftlicher Zukunftsfähigkeit
unseres Landes.
Deutschland droht ein deutlicher Verlust an kultureller Kreativität,
inspirativer Bildung und intellektueller Kommunikation, was im
größer werdenden Europa einer babylonischen Sprachlosigkeit
gleichkommen wird.
Da muß man sich gar nicht erst auf PISA berufen.
Wir fordern die Politiker aller Parteien auf, eine für diese
Berufsgruppe adäquate und praktikable
Regelung der Arbeitslosenversicherung zu schaffen.
P.S. Aus Gründen besserer Lesbarkeit und eines leichteren
Verständnisses, ist bei der Berufsbezeichnung jeweils nur
die männliche Form gewählt.
Was die sog. „Neue deutsche Rechtschreibung“ betrifft, so halte
ich es mit der FAZ und mit meiner Trainer-Kollegin und Freundin Vera F. Birkenbihl:
Wir orientieren uns am Bewährten!
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